AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachfolgend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind damit Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen.

1. Geltungsbereich der AGB

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungsverträge, Verträge über die mietweise Überlassung von Gegenständen sowie für die Durchführung von Veranstaltungen.

2. Leistungen von Bassim Younes - FAT BUDDHA KITCHEN (nachfolgend FBK)

Die FBK stellt Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung, die zur Durchführung von Veranstaltungen erforderlich sind und liefert Speisen. Es ist der FBK gestattet, Aufträge an Sub-Unternehmer zu übertragen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

3. Lieferzeit

Die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich. Für jeden Vertragsschluss und jede Vertragsänderung werden die Termine gesondert vereinbart.

4. Zahlung, Verzug, Vorschuss

Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig. FBK ist berechtigt im Einzelfall einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, welcher dann bereits bei Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt wird. Hierzu werden individuelle Vereinbarungen in Abhängigkeit vom Auftragsinhalt und -volumen getroffen. Im Falle einer Vorschussvereinbarung kommt der Vertrag nur unter der aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen Zahlungen des Vorschusses zu Stande. Bei Neukunden erlaubt sich FBK den gesamten Auftrag als Vorschuss abzurechnen. Auch hier erfolgt eine gesonderte Vereinbarung über die konkrete Höhe. In jedem Fall erfolgt noch eine Endabrechnung nach der Durchführung des Auftrages. FBK gewährt regelmäßig ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Dieses kann bei Vorschussrechnungen unterschritten werden. Längere Zahlungsziele müssen vereinbart werden. Nach Ablauf des Zahlungsziels entstehen für jede Mahnung pauschale Mahnkosten von 2,50 EUR. Der Auftragnehmer darf gegen unsere Rechnungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

5. Schadensersatz bei Rücktritt oder Kündigung (Auftragsstornierung)

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kündigt den Vertrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, dann hat der Auftraggeber einen pauschalen Schadensersatz zu leisten, der nachfolgend gestaffelt ist. Dem Auftraggeber ist es unbenommen einen geringen Schaden nachzuweisen und dann diesen zu erstatten.

  • bis 4 Wochen vor dem Lieferdatum 15 % des netto Auftragsvolumens
  • bis 2 Wochen vor dem Lieferdatum 25 % des netto Auftragsvolumens
  • bis 1 Woche vor dem Lieferdatum 50 % des netto Auftragsvolumens

Wird der Auftrag innerhalb 1 Woche vor dem Lieferdatum storniert, schuldet der Auftraggeber die gesamte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendung bzw. muss sich der Auftragnehmer anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung von Material und Personal noch einnehmen kann.

Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber schuldhaft die Ursache zur Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer gesetzt hat (z.B. Zahlungsverzug).

6. Gefahrenübergang und Transport

Versendet die FBK Waren oder den Mietgegenstand an einen anderen Ort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Ware oder der Mietgegenstand dem beauftragten Spediteur übergeben werden. Erfolgt die Versendung mit den eigenen Fahrzeugen der FBK, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft der Fahrzeuge der FBK am Bestimmungsort des Auftraggebers über.

Der Veranstalter trägt die Gefahr für sämtliche von der FBK an den Veranstaltungsort mitgeführten Gegenstände, sofern dieser Ort nicht von FBK als Vertragsbestandteil gestellt wird. Die FBK übernimmt weder Bewachungs- noch Aufbewahrungspflichten und haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigungen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

7. Gewährleistung von zugesicherten Eigenschaften

Im Sinne von öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist stets der Auftraggeber der Veranstalter. Dieser hat somit das Einhalten von Ordnungsvorschriften (z.B. wegen Lärmbelästigung) zu gewährleisten.

Die FBK haftet ihrerseits, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und maximal bis zu 2 Millionen EUR für Personenschäden und 1 Millionen EUR für Sachschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Veranstalter haftet für alle Schäden etwa an Gebäuden oder Inventar, welche durch Veranstaltungsteilnehmer-, Mitarbeiter oder sonstige Dritte welche seiner Sphäre zuzurechnen sind (z.B. Gäste) oder durch ihn selber verursacht werden. Ansprüche des Auftraggebers wegen fehlender wesentlicher Eigenschaften können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese von FBK ausdrücklich zugesichert worden sind. Der Auftraggeber hat mit der Beauftragung von FBK auch deren kreative Fähigkeiten zum Vertragsgegenstand gemacht. Insofern ist es FBK gestattet im Rahmen des erteilten Auftrages hier einen gewissen Ermessenspielraum auszuüben. Daher ist es Sache von FBK zur bestmöglichen Umsetzung dieses Auftrages einzelne Komponenten oder Mitarbeiter nach eigner Überzeugung auszuwählen, sofern dies nicht im Widerspruch zu bereits zugesicherten Eigenschaften steht. FBK kann hierbei auch gleichwertige Produkte gegeneinander austauschen, wenn FBK es für erforderlich hält. Auch hier sind natürlich zugesicherte Eigenschaften und besondere Interessen des Auftraggebers stets zu berücksichtigen, sofern diese vereinbart oder anders erkennbar sind.

8. Speisenmitnahme

Für Speisen, die von Gästen mitgenommen bzw. dem Kunden überlassen werden, übernimmt FBK nach Beendigung des Caterings/ Abschluss der Veranstaltung keine Haftung. Es kann nach Abgabe keine Kontrolle auf eine ausreichende Erhitzung der Speisen von +80°C für mindestens 3 Min. bzw. +70°C für mind. 10 min. mehr stattfinden. Des Weiteren sind kühlpflichtige Speisen bei einer Erwärmung von über +12°C innerhalb von 30 min. zu verbrauchen oder danach sofort zu entsorgen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, das wir von einer Mitnahme unserer Speisen vom Veranstaltungsort abraten.

9. Schlussbestimmungen

Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen müssen schriftlich festgehalten sein. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.